Herr Krüger erklärt in dem Artikel der NZ vom 14.04.2011, dass die Stadt Langen für die Übernahme von Kreisaufgaben genügend Fachpersonal hat.
Hierzu folgendes:
Sollte die neue Stadt Wesermünde beabsichtigen die Aufgaben des Bauaufsichtsamtes gem. § 63 II NBauO zu übernehmen, so muss die Kommune gem. § 64 II NBauO einen Bediensteten mit der Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst beschäftigen, der die erforderlichen Kenntnisse der Bautechnik, der Baugestaltung und des öffentlichen Baurechts hat.
Die Stadt Langen beschäftigt derzeit keinen Mitarbeiter im höheren Dienst mit der genannten Befähigung - also bedeutet dies bei der Übernahme dieser Kreisaufgabe Mehrkosten für Personal. Irgendwie will die Rechnung der Verwaltung und der Politik nicht aufgehen, denn es wird immer wieder behauptet, dass die Übernahme von Kreisaufgaben zu Mehreinnahmen führt!?